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   BVerwG, 14.05.2002 - 5 B 37.02, 5 PKH 23.02   

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https://dejure.org/2002,28505
BVerwG, 14.05.2002 - 5 B 37.02, 5 PKH 23.02 (https://dejure.org/2002,28505)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2002 - 5 B 37.02, 5 PKH 23.02 (https://dejure.org/2002,28505)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 5 B 37.02, 5 PKH 23.02 (https://dejure.org/2002,28505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Beschwerdemöglichkeit wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" der vorinstanzlichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Beschwerdemöglichkeit wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" der vorinstanzlichen Entscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 5 B 37.02
    Denn die dafür erforderliche Voraussetzung, dass die angefochtene Entscheidung mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91 - <NJW 1992, 983/984>; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1997 - BVerwG 8 B 32.97 - sowie vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - ), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 5 B 37.02
    Denn die dafür erforderliche Voraussetzung, dass die angefochtene Entscheidung mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91 - <NJW 1992, 983/984>; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1997 - BVerwG 8 B 32.97 - sowie vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - ), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 32.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2002 - 5 B 37.02
    Denn die dafür erforderliche Voraussetzung, dass die angefochtene Entscheidung mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91 - <NJW 1992, 983/984>; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1997 - BVerwG 8 B 32.97 - sowie vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - ), liegt ersichtlich nicht vor.
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